Raumnutzung

Vermietet wird der „Alte Heuspeicher“ auf dem Hofgut Petersau (Petersau 7, 67227 Frankenthal). Die Vermietung erfolgt ausschließlich als Veranstaltungsraum.

 

Der Mieter ist berechtigt, folgende Räumlichkeiten zu nutzen:

Hauptraum, Nebenraum mit Bar, Küche, Sanitäranlagen, vorderer Lagerraum, Ruheraum „Stubb“.


Sofern der Mieter Zusatzleistungen oder Inventar sowie Ausstattungsgegenstände in Anspruch

nimmt, gilt Folgendes: Die Zusatzleistungen, das Inventar und die Ausstattung müssen spätestens

8 Wochen vor der Veranstaltung festgelegt und in einer Auftragsbestätigung niedergeschrieben

werden. Die letzte Auftragsbestätigung ist fester Bestandteil des Vertrages und muss unterzeichnet

werden.

 

Nutzungsumfang

Zwei unserer Servicekräfte müssen bis zum Ende Ihrer Veranstaltung vor Ort sein.

Bei Gesetzesverstößen und Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags sind die

Servicekräfte befugt, die Veranstaltung aufzulösen.

 

Die Nutzung des Außenbereichs (ausgenommen Hofgärtchen) ist nur nach Absprache mit der

Vermieterin gestattet. Das Betreten der Stallungen ist ausdrücklich untersagt.


Das Hofgut und der Innenhof sind bis 21:00 Uhr begehbar, anschließend darf nur noch der zum

Alten Heuspeicher“ gehörende Außenbereich „Das Hofgärtchen“ genutzt werden.


Die Eingangstore des Hofgutes werden um 01:00 Uhr geschlossen. Danach muss der

Hintereingang zum „Alten Heuspeicher“ genutzt werden.

 

Alle Fenster und Türen, die zum Innenhof zeigen, dürfen ab 24:00 Uhr nicht mehr offen stehen.

Die gesamte Anlage muss mit gebotener Rücksichtnahme genutzt werden. Dies beinhaltet zudem,

dass die Außenanlage und die weiträumigen An- und Abfahrtswege sauber zu halten sind,

insbesondere Müllbelästigung ist unbedingt zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen.


Die Besucherhöchstzahl beträgt 110 Personen.


Sollte es während der Vermietung zu Schäden am Inventar und/oder der Ausstattung oder zu

Schäden an oder in den Gebäuden sowie an den Mieträumen kommen, sollten die

Nutzungsräume unzureichend gereinigt worden sein, Gegenstände der Vermieterin abhanden

gekommen sein, oder sollte es zu Beschwerden der Anwohner kommen, ist die Vermieterin

berechtigt, einen Teil der Kaution oder den vollen Betrag einzubehalten.

 

Das Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. In den Räumen

der Vermieterin sind offene Feuer, Wunderkerzen, etc. strengstens untersagt. Kerzen sind nur nach

Absprache mit der Vermieterin erlaubt. Auch im Außenbereich ist offenes Feuer und Feuerwerk

strengstens verboten.

 

Der Mieter ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung Veranstalter.

Der Mieter versichert, dass er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Mieter ist

ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu

überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

 

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur die im Vertrag festgelegten Räume benutzt werden.

Gläser und Flaschen dürfen nur in dem zum „Alten Heuspeicher“ gehörenden Hofgärtchen

mitgenommen werden. Der Mieter verpflichtet sich, umfassend dafür Sorge zu tragen, dass die

benachbarten Anwohner und Tiere keine Ruhestörung oder Belästigung durch Müll/Dreck o.ä.

ausgesetzt werden.