Raumnutzung
Vermietet wird der „Alte Heuspeicher“ auf dem Hofgut Petersau (Petersau 7, 67227 Frankenthal). Die Vermietung erfolgt ausschließlich als Veranstaltungsraum.
Der Mieter ist berechtigt, folgende Räumlichkeiten zu nutzen:
Hauptraum, Nebenraum mit Bar, Küche, Sanitäranlagen, vorderer Lagerraum, Ruheraum „Stubb“.
Sofern der Mieter Zusatzleistungen oder Inventar sowie Ausstattungsgegenstände in Anspruch
nimmt, gilt Folgendes: Die Zusatzleistungen, das Inventar und die Ausstattung müssen spätestens
8 Wochen vor der Veranstaltung festgelegt und in einer Auftragsbestätigung niedergeschrieben
werden. Die letzte Auftragsbestätigung ist fester Bestandteil des Vertrages und muss unterzeichnet
werden.
Nutzungsumfang
Zwei unserer Servicekräfte müssen bis zum Ende Ihrer Veranstaltung vor Ort sein.
Bei Gesetzesverstößen und Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags sind die
Servicekräfte befugt, die Veranstaltung aufzulösen.
Die Nutzung des Außenbereichs (ausgenommen Hofgärtchen) ist nur nach Absprache mit der
Vermieterin gestattet. Das Betreten der Stallungen ist ausdrücklich untersagt.
Das Hofgut und der Innenhof sind bis 21:00 Uhr begehbar, anschließend darf nur noch der zum
„Alten Heuspeicher“ gehörende Außenbereich „Das Hofgärtchen“ genutzt werden.
Die Eingangstore des Hofgutes werden um 01:00 Uhr geschlossen. Danach muss der
Hintereingang zum „Alten Heuspeicher“ genutzt werden.
Alle Fenster und Türen, die zum Innenhof zeigen, dürfen ab 24:00 Uhr nicht mehr offen stehen.
Die gesamte Anlage muss mit gebotener Rücksichtnahme genutzt werden. Dies beinhaltet zudem,
dass die Außenanlage und die weiträumigen An- und Abfahrtswege sauber zu halten sind,
insbesondere Müllbelästigung ist unbedingt zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen.
Die Besucherhöchstzahl beträgt 110 Personen.
Sollte es während der Vermietung zu Schäden am Inventar und/oder der Ausstattung oder zu
Schäden an oder in den Gebäuden sowie an den Mieträumen kommen, sollten die
Nutzungsräume unzureichend gereinigt worden sein, Gegenstände der Vermieterin abhanden
gekommen sein, oder sollte es zu Beschwerden der Anwohner kommen, ist die Vermieterin
berechtigt, einen Teil der Kaution oder den vollen Betrag einzubehalten.
Das Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. In den Räumen
der Vermieterin sind offene Feuer, Wunderkerzen, etc. strengstens untersagt. Kerzen sind nur nach
Absprache mit der Vermieterin erlaubt. Auch im Außenbereich ist offenes Feuer und Feuerwerk
strengstens verboten.
Der Mieter ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung Veranstalter.
Der Mieter versichert, dass er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Mieter ist
ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu
überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur die im Vertrag festgelegten Räume benutzt werden.
Gläser und Flaschen dürfen nur in dem zum „Alten Heuspeicher“ gehörenden Hofgärtchen
mitgenommen werden. Der Mieter verpflichtet sich, umfassend dafür Sorge zu tragen, dass die
benachbarten Anwohner und Tiere keine Ruhestörung oder Belästigung durch Müll/Dreck o.ä.
ausgesetzt werden.